75 Jahre Grundgesetz: Das sind unsere Lieblingsartikel

Veröffentlicht am 23.05.2024 in Kreisverband

Heute, am 23. Mai 2024, wird unser Grundgesetz 75 alt und es wird allerorten gefeiert. Es ist unser wichtigstes Gesetz und steht über allen anderen Gesetzen. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes sind die unveränderlichen Grundrechte, die alle genießen. Aus diesen 19 Artikeln haben sich einige unserer Vorstandsmitglieder ihren Lieblingsartikel ausgesucht. Diese Artikel stellen wir im folgenden zusammen mit kurzen Begründungen vor.

 

Oswald Prucker

Oswald Prucker

Artikel 5 (3). Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Als Naturwissenschaftler ist mir die Freiheit von Wissenschaft und Forschung natürlich sehr wichtig und ich profitiere in meiner Arbeit direkt davon. Gleichermaßen ist mir die Treue zur Verfassung wichtig, die in diesem Zusammenhang vielleicht mehr für die Lehre gilt.

 

Birte Könnecke

Birte Könnecke

Artikel 21 (2). Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grund-ordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Nachdem eine demokratisch gewählte Nazipartei Deutschland und halb Europa zerstört hatte, wollte man mit dem Grundgesetz verhindern, dass dies jemals wieder geschehen kann. Eine Demokratie muss sich bei aller Toleranz und Freiheit mit rechtsstaatlichen Mitteln ihrer Feinde erwehren können. Dies ist und bleibt eine Gratwanderung, die ich bei der AfD mittlerweile deutlich Richtung Verbot gekippt sehe.

 

Laura Röttele

Laura Röttele

Artikel 14 (2). Eigentum verpflichtet.

Mein Lieblingsartikel ist 14 (2) Grundgesetz, Eigentum verpflichtet. Das bedeutet für mich auch, dass der Volksentscheid „Deutsche Wohnen enteignen“ auch endlich durchgezogen wird. Mieter*innen haben das Recht in ordentlichen, schimmelfreien und den Standard entsprechenden Wohnungen wohnen zu dürfen. Wohnen ist Menschenrecht.

 

Hartmut Hitschler

Hartmut Hitschler

Artikel 18. Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Art. 5 (1)), die Lehrfreiheit (Art. 5 (3)), die Versammlungsfreiheit (Art. 8), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10), das Eigentum (Art. 14) oder das Asylrecht (Art. 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.

Ich entscheide mich für Artikel 18. Hier wird unter anderem auf die Freiheiten verwiesen und vor allem denen klare Grenzen gesetzt, die gegen unsere Grundrechte und die Demokratie kämpfen.

 

Andreas Eckerle

Andreas Eckerle

Artikel 2. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Mein Lieblingsartikel ist 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Dies bedeutet für mich, dass das Leben in Deutschland bunt und vielfältig sein darf und es keiner Leitkultur bedarf.

 

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